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Barrierefreiheit erleichtert: Hilfsdokumente für eine inklusive Umgebung

Je nach Kontext und Handicap sehen sich Menschen mit Behinderungen unterschiedlichen Kommunikationshindernissen ausgesetzt. Häufig genügen einfache Massnahmen, um diese zu beseitigen, oder deren Folgen zu reduzieren.

In den folgenden Abschnitten finden Sie entsprechende Informationen:

Internet

20 Prozent der Schweizer Bevölkerung können das Internet nur beschränkt nutzen, was ihnen die Teilhabe an vielen sozialen Aktivitäten verunmöglicht. Ein zugängliches Internet fördert die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen deutlich.

Dokumente

PDF-Dokumente sind ein selbstverständlicher Teil des Internets und der digitalen Welt. 

Die grundsätzlichen Anforderungen an barrierefreie Web-Inhalte gelten auch für Informationen, die als PDF vorliegen. 

Leichte Sprache

Die Leichte Sprache ist ein Hilfsmittel. Sie vereinfacht Texte und macht diese leicht verständlich. Die Zielgruppe sind Menschen mit geringen Lesekompetenzen.

Videos Gebärdensprache

Gehörlosen Menschen müssen Gebärdensprachfilme in Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS), in französischer Gebärdensprache (LSF), und italienischer Gebärdensprache (LIS) zur Verfügung stehen. Erst so sind diese Informationen für sie zugänglich.

Audiodeskription und Untertitel

Die Gebärdensprache ist ein visuelles Sprachsystem mit einer eigenen, von der Schriftsprache unabhängigen, Grammatik. Zur zusätzlichen Unterstützung für gehörlose Menschen können Audiodeskription sowie auch Untertitel eingesetzt werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Gebärdensprache ist ein visuelles Sprachsystem mit einer eigenen, von der Schriftsprache unabhängigen, Grammatik. Zur zusätzlichen Unterstützung für gehörlose Menschen können Audiodeskription sowie auch Untertitel eingesetzt werden.